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Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin
Association Suisse pour la Médecine des petits Animaux
Associazione Svizzera per la Medicina dei Piccoli Animali
Swiss Association for Small Animal Medicine

Ausführungsbestimmungen zum Reglement SVK-Preis

  1. Unter wissenschaftlicher Arbeit versteht man:
    a. Manuskripte oder Publikationen
    b. Audiovisuelle Arbeiten (Videofilme, Tonbildschauen)
  2. Das Hauptgewicht für die Beurteilung einer Arbeit liegt auf deren Bedeutung für die Kleintierpraxis.
  3. Für die Preiswürdigkeit spielt der Umfang der Arbeit eine untergeordnete Rolle. Bei umfangreichen Arbeiten (Dissertationen, Habilitationsschriften etc.) muss aber eine publikationsreife Kurzfassung von max. 50 Schreibmaschinenseiten (max. 30 Zeilen pro Seite und 60 Anschlägen pro Zeile) vorgelegt werden.
  4. Bei Gleichwertigkeit erhält die Arbeit eines praktizierenden Tierarztes den Vorzug gegenüber derjenigen eines Wissenschaftlers an Universitäten oder ähnlich strukturierten Anstalten.
  5. Einzureichen sind:
    • Zum Druck geeignete Manuskripte oder Publikationen in fünffacher Ausführung.
    • Videofilme in S-VHS System mit Textbuch in fünffacher Ausführung.
    • Tonbildschauen in Diagrösse 5 x 5 cm mit Textbuch in fünffacher Ausführung.
  6. Die prämierten Arbeiten und Unterlagen bleiben im Besitz der SVK. Das Copyright bleibt beim Autor. Nicht prämierte Arbeiten können von den Autoren zurückgefordert werden. Der Zugang zu den prämierten Arbeiten muss für die Tierärzteschaft gewährleistet sein. Die Modalitäten regelt der SVK-Vorstand mit dem Autor.

Zürich, 16.08.1995

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